Sylvia Weber
Kreisgruppe München
Umsetzungsmaßnahmen für Gebäudebrüter sind nicht teuer. Aber die Kosten für einen Neubau oder eine energetische Sanierung sind meist hoch, und Bauenden fehlt am Schluss mitunter das Geld für Nistkästen oder Niststeine am Haus. In manchen Regionen Bayerns gibt es aber finanzielle Unterstützung für Bauherr*innen, die Gebäudebrüter im Zusammenhang mit Baumaßnahmen freiwillig unterstützen wollen. Wichtig: Fast immer müssen die Fördermittel beantragt werden, bevor Firmen beauftragt oder Maßnahmen umgesetzt werden!
Deutschland: Der Erhalt bestehender sowie die Schaffung neuer Nistplätze für Gebäudebrüter können im Zuge einer Dach- oder Fassadensanierung als förderfähige Umfeldmaßnahme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) berücksichtigt werden. Der eigentliche Fördergegenstand bleibt dabei die energetische Sanierung. Die Kosten für Nisthilfen beziehungsweise die Schaffung von Brutplätzen können jedoch als Umfeldmaßnahme in die förderfähigen Kosten aufgenommen und über den jeweiligen Fördersatz der Sanierung anteilig mitgefördert werden. Nach Abschluss der Maßnahme sind die entstandenen Kosten für die Sanierung sowie die geschaffenen Nistmöglichkeiten durch entsprechende Rechnungen im Verwendungsnachweis zu belegen. Mehr Infos: Hier
Auch Unternehmen können sich Umweltschutzmaßnahmen, z.B. den Einbau von Gebäudebrüterquartieren oder Maßnahmen zur Vermeidung von Vogelkollisionen an Glasflächen fördern lassen: Hier (Seite 4) finden Sie förderfähige Maßnahmen zum Artenschutz und zur naturnahen Gestaltung von Firmengeländen.
Bayern: Im Rahmen der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR) kann das Bayerische Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz freiwillige Maßnahmen für einige Gebäudebrüterarten (z.B. Mehlschwalben, Mauersegler oder bestimmte Fledermausarten, die als gefährdete Arten in der Roten Liste Bayerns geführt werden) bezuschussen. Insbesondere gilt das für Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der biologischen Vielfalt (Biodiversität), z.B. für spezielle Artenhilfsmaßnahmen für im Bestand gefährdete heimische Tierarten. Auch Privatleute können eine Förderung beantragen. Mehr Infos hier.
Stadt München: Im Münchner Förderprogramm Energieeinsparung konnte man bei Abruf von Fördergeldern für die energetische Modernisierung eines Hauses bis zum 04.10.2022 auch einen „Gebäudebrüterbonus“ für die freiwillige Umsetzung von Gebäudebrütermaßnahmen in Anspruch nehmen.
Zum 04.10.2022 wurde das FES durch das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) ersetzt. Hier gibt es zwar keinen Gebäudebrüterbonus mehr, aber im Bereich der energetischen Sanierung von Wohngebäuden ist das FKG an die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gekoppelt. In den Richtlinien der BEG kann der Gebäudebrüterschutz zwar nicht als eigene Fördermaßnahme beantragt werden, jedoch als sogenannte "Umfeldmaßnahme" über die förderfähigen Investitionskosten erfasst werden. Zu den Umfeldmaßnahmen gehören auch Maßnahmen zum Erhalt und zur Neuanlage von Nistkästen für Gebäudebrüter (Ziffer 3m).
Falls Sie keine Gebäudesanierung geplant haben, können Sie im Stadtgebiet München auch über das Förderprogramm „Biodiversitätsbausteine Privatgrün“ einen Zuschuss für Ihr Gebäudebrüterprojekt erhalten. Hier wird u. a. die freiwillige Anlage von Nist- und Ruhestätten (Insekten, Fledermäuse, Vögel) an Gebäuden und Bäumen gefördert (www.muenchen.de/biodiv-foerdern).
Gemeinde Pullach im Landkreis München: Eine Förderung von Naturschutzmaßnahmen, unter anderem für Gebäudebrüter (III/1 Artenschutz an Gebäuden) ist möglich; Informationen dazu finden Sie hier.
Auch andere Städte oder Gemeinden Bayerns vergeben Fördergelder für die energetische Modernisierung von Gebäuden. Es lohnt sich also, beim Hausbau oder bei der Gebäudesanierung nicht nur nach Fördermitteln für die Baumaßnahmen, sondern auch nach Zuschüssen für die Umsetzung von Maßnahmen zum Gebäudebrüterschutz zu fragen.
Kreisgruppe München