Felsenschwalbe
Ptyonoprogne rupestris
Aussehen / besondere Kennzeichen

Größe: 14 – 15 cm. Kompakter, kräftiger Körperbau mit breitem Hals und breiten, spitz zulaufenden Flügeln. Oberseite braungrau mit dunklen Schwungfedern. Unterseite bräunlich grauweiß, die zu den Unterschwanzdecken hin dunkler wird.
Vorkommen
Die Felsenschwalbe kommt als seltener Brutvogel im Süden Bayerns in den Bayerischen Alpen vor. Ankunft im Brutgebiet etwa ab Mitte März. Ende August bis Mitte September werden die Brutplätze wieder verlassen. Als Kurzstreckenzieher verbringt die Felsenschwalbe den Winter in den Südalpen, im Mittelmeerraum oder in Nordafrika. Als Nahrung dienen Insekten, die in angrenzenden Wäldern, Wiesen, Mooren und an Seen gejagt werden.
Brutplatz und Brutverhalten

Als Brutplatz nutzt die Felsenschwalbe häufig weitgehend vegetationslose, sonnige, windgeschützte Felswände. Die offenen Schalennester gleichen denen der Rauchschwalbe und werden, vor Schnee und Regen geschützt, in Spalten und unter Überhänge gebaut. Meist liegen die Nester hoch oben in der Wand; manchmal aber auch nur wenige Meter über dem Fuß der Wand. Die Bildung von kleinen Brutkolonien, auch mit anderen Schwalbenarten, ist möglich.
Seit kurzem sind auch in Bayern Bruten an Gebäuden bekannt. Die Brutplätze liegen dann meist an hohen Steinbauten, wie Kirchen, Burgen und Wohnhäusern, aber auch an Brücken oder beispielsweise Berghütten. An Gebäuden werden für die Nester meist dieselben Stellen gewählt, die auch von der Mehlschwalbe genutzt werden, also zum Beispiel rau verputzte Wände unter dem Dachvorsprung. Auch in Fensterlaibungen können Nester gebaut werden.
Alte Rauchschwalbennester und Reste alter Mehlschwalbennester werden als Nestgrundlage genutzt, auch Schwalbennisthilfen werden bezogen.
Die Brutzeit erstreckt sich von Mitte April bis Mitte August, wobei der Legebeginn Ende April ist. Ein bis zwei Jahresbruten.
Gefährdung

Rote Liste Deutschland: Extrem seltene Arten und Arten mit geographischer Restriktion (2007)
Rote Liste Bayern: Extrem seltene Arten und Arten mit geographischer Restriktion (2016)
Schutz und Hilfe
Bei Brutplätzen an Gebäuden muss bei Sanierungen auf die Brutzeit der Felsenschwalbe geachtet werden, da die Vögel, ihre Nester und Gelege nach §44 Bundesnaturschutzgesetz geschützt sind. Die Nester werden, soweit diese nicht zu stark beschädigt sind, jedes Jahr aufs Neue ausgebessert und genutzt.