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Gebäudebrüter

Gebäude werden von verschiedenen Tierarten als Quartier und Nistplatz genutzt. Neben einigen Säugetier- und Insektenarten sind es vor allem Vögel (sog. Gebäudebrüter) und Fledermäuse, die Nischen und Spalten an Gebäuden beziehen. Diese Tierarten sind meist ortstreu, d. h., sie nutzen ihr Quartier oder ihren Nistplatz über viele Jahre hinweg. Häufig bleiben die heimlichen Untermieter dennoch lange unbemerkt, denn ihre Anwesenheit hinterlässt kaum Spuren.

Viele dieser Mitbewohner aus dem Tierreich stehen in Bayern auf der Roten Liste. Ein Grund für Ihren Rückgang ist der zunehmende Verlust von Nistplätzen und Quartieren durch Umbaumaßnahmen, Gebäudesanierung oder Vergrämung. Alle unter der Rubrik „Arten“ genannten Gebäudebrüter stehen unter dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes.

Häufige Gebäudebrüter

Alpensegler

Alpensegler| © Zdenek Tunka © Zdenek Tunka

Felsenschwalbe

Felsenschwalbe| © Christoph Moning © Christoph Moning

Fledermäuse

Großes Mausohr | © Ralph Sturm © Ralph Sturm

Grauschnäpper

Grauschnäpper| © Rosl Roessner © Rosl Roessner

Hausrotschwanz

Hausrotschwanz| © Rosl Rößner © Rosl Rößner

Mauersegler

Mauersegler | © Zdenek Tunka © Zdenek Tunka

Mehlschwalbe

Mehlschwalbe | © Rosl Rößner © Rosl Rößner

Rauchschwalbe

Rauchschwalbe | © Andrea Kammer © Andrea Kammer

Schleiereule

Schleiereule| © Gunther Zieger © Gunther Zieger

Wanderfalke

Wanderfalke | © Zdenek Tunka © Zdenek Tunka

Gelegentliche Gebäudebrüter

Grünspecht

Grünspecht | © Rosl Rößner © Rosl Rößner

Gebäudebrüterbrutplatz gesehen?

Spatz auf Dachrinne| © Lorena Heilmaier © Lorena Heilmaier

Melden Sie uns Gebäudebrüterbrutplätze.

Unter dem Menüpunkt Gebäudebrüter melden können Sie Ihre Beobachtungen bequem eintragen. Eine Übersicht der bereits gemeldete Quartiere können Sie sich auf unserer Übersichtskarte für Gebäudebrüter ansehen.

Sylvia Weber

Kreisgruppe München

Zuständig für München Stadt und Landkreis

089/200 270 83

Stefanie Gansbühler

Kreisgruppe München

Zuständig für Oberbayern

089/200 270 84

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Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V. (LBV) ist mit Freistellungsbescheid des Zentral-Finanzamtes Nürnberg, Steuer-Nr. 241/109/70060, als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer freigestellt. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Mehr